Lernfahrausweis ab 17 Jahren
Hier kannst du dich über das neue Gesetz informieren.
Gemäss Bundesamt für Strassen darf der Lernfahrausweis, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, bereits im Alter von 17 Jahren ausgestellt werden.
Bist du noch nicht 20 Jahre alt und möchtest die praktische Prüfung ablegen, so muss mindestens 12 Monate Fahrpraxis sammeln, um an die Fahrprüfung zu können. Bekommst du den Lernfahrausweis noch im Jahre 2021, darfst du die Autoprüfung ab dem 18 Lebensjahr ablegen, auch wenn du den Lehrfahrausweis noch nicht 12 Monate besitzt.
Bist du im Jahre 2003 geboren, und möchtest den Lernfahrausweis erst im Jahre 2022 oder später erwerben, musst du die 12-monatige Lernphase durchlaufen. Bist du im Jahre 2002 geboren, müsstest du den Lernfahrausweis noch im Jahr 2020 erworben haben, um die 12- monatige Lernphase nicht durchlaufen zu müssen. Die Kosten im BL für den Lernfahrausweis betragen neu 25 Franken (statt 35 CHF). Die Kosten im BS für den Lernfahrausweis betragen 40 Franken.
Wie bisher, kann die praktische Prüfung erst nach dem 18 Geburtstag abgelegt werden. Bei bestandener Prüfung wird der Fahrausweis für drei Jahre auf Probe ausgestellt.