Kontrollfahrt

Erfordernis eines schweizerischen Führerausweises

Bist du aus einem nicht EU-Land (Liste der nicht EU-Länder) und frisch in die Schweiz gezogen, so bist du verpflichtet, deinen Führerschein innerhalb eines Jahres nach Ankunft umschreiben zu lassen. Du musst in einer Kontrollfahrt nachweisen, dass du die Verkehrsregeln kennst und das Fahrzeug sicher führen kannst.

Du sollst wissen, dass die Kontrollfahrt nicht wiederholt werden kann. Daher ist es empfehlenswert Fahrstunden zu absolvieren.

5 Schritte bis zum Erwerb des schweizerischen Führerausweises. An diesem Leitfaden kannst du dich orientieren, um dein Führerschein erfolgreich zu erlangen. Bitte lies die Schritte 1-5 aufmerksam durch.

Schritt 1

Gesuch um Austausch des ausländischen Führerausweis
mit Sehtest / Foto
Kopie Aufenthaltsbewilligung
ausländischer Führerausweis

Schritt 2

Obenerwähnte Dokumenten an die Wohngemeinde einreichen

Schritt 3

Lenkerbewilligung von drei Monaten

Schritt 4

Fahrstunden sind empfehlenswert

Schritt 5

Kontrollfahrt (Prüfung) Die Anmeldung erfolgt durch deinen Fahrlehrer

Hast du sprachliche Schwierigkeiten und weisst nicht, wie du die Anmeldung oder die Umschreibung alleine erledigen kannst, darfst du dich gerne an unsere Administration wenden.

Mail: admin@fahrschule-sherifi.ch
Tel. +41 79 761 59 24