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Weg zum Führerschein

Der Weg zum Führerschein auf einen Blick – Vom Nothelferkurs bis zum definitiven Führerschein

Hier erfährst du alles über den Weg zum Führerschein, angefangen von den medizinischen Mindestanforderungen für das Lenken eines Fahrzeugs der Kategorie B bis hin zum 2-Phasen-Kurs. Du findest auch das Gesuchformular für den Lernfahrausweis sowie die Formulare für die praktische Führerprüfung außerhalb deines Kantons zum bequemen Download auf dieser Seite.

Medizinische Mindestanforderungen

Für den Erhalt eines Lernfahrausweises müssen die medizinischen Mindestanforderungen gemäß Anhang 1 erfüllt werden. Nähere Informationen zu den medizinischen Mindestanforderungen findest du hier (für Kategorie A & B – siehe 1. Gruppe).

Schritt 1

Nothelferkurs

Für die Beantragung eines Lernfahrausweises ist der Abschluss eines Nothelferkurses erforderlich. Nach Absolvierung des Kurses erhältst du den Nothelferausweis, den du im Original beim Antrag für den Lernfahrausweis vorlegen musst. Der Nothelferausweis ist 6 Jahre gültig.

Im Nothelferkurs lernst du, wie du eine Unfallstelle sichern und die Rettungskräfte alarmieren kannst. Des Weiteren werden Kenntnisse vermittelt, wie du Erste Hilfe bei verletzten Personen leisten kannst, um ihre lebenswichtigen Körperfunktionen zu erhalten. Die Themen umfassen die richtige Lagerung von Verletzten, Beatmung bei Atemstillstand, Maßnahmen bei starken Blutungen und Grundlagen der Herzmassage.

Auf der Folgenden Seite erfährst du noch mehr über den Nothelferkurs bei uns und kannst dich gleich online anmelden

Schritt 2

Gesuchformular und Sehtest

Hast du den Nothelferausweis erhalten, kannst du das Antragsformular für den Lernfahrausweis ausfüllen.
Nachdem du das Formular selbst ausgefüllt hast (ohne den Bereich «Sehtest»), lässt du von einem Optiker oder Augenarzt einen Sehtest durchführen. Dieser trägt das Ergebnis direkt in das Formular ein. Der Sehtest überprüft die Sehschärfe, das Gesichtsfeld und die Augenbeweglichkeit. Brillenrezepte gelten übrigens nicht als Sehtest.

Danach reichst du das ausgefüllte Formular, ein farbiges Passfoto (35x45mm), den Sehtest (nicht älter als 2 Jahre) und den gültigen Nothelferausweis im Original bei der zuständigen Behörde ein.
Nach Überprüfung der Unterlagen erhältst du die Zulassungsbewilligung für die Theorieprüfung, die jedoch frühestens 6 Wochen vor Erreichen des Mindestalters zugestellt wird.

Schritt 3

Basistheorie & Theorieprüfung

Nun ist es an der Zeit, sich auf die theoretische Prüfung vorzubereiten. Mittlerweile gibt es verschiedene Lernprogramme (Apps), die bequem von zu Hause oder unterwegs auf dem Smartphone genutzt werden können.
Zusätzlich bieten wir auch Einzel- und Gruppenunterricht in der Basistheorie an, in dem die wichtigsten Themen der Basistheorie einfach und verständlich erklärt werden.

Mit der Anmeldekarte, die du zusammen mit der Zulassungsbewilligung erhalten hast, kannst du dich für die theoretische Prüfung anmelden.

Die Theorieprüfung für die Kategorien A, A1, B und B1 dauert 45 Minuten und kostet CHF 40.-. Die Prüfung kann auf Deutsch, Französisch, Englisch oder Italienisch abgelegt werden und besteht aus 50 Fragen. Maximal sind 150 Punkte erreichbar, wobei mindestens 135 Punkte erreicht werden müssen, um zu bestehen.

Schritt 4

Fahrstunden

Nachdem du die Theorieprüfung bestanden hast, kannst du jetzt mit deinen ersten Fahrversuchen beginnen. Gesetzlich sind Fahrstunden zwar nicht vorgeschrieben, aber wir empfehlen dir dringend, deine Ausbildung bei einem geprüften Fahrlehrer zu absolvieren. Nur er kann dir die Tipps und Tricks zeigen, die du für die praktische Prüfung benötigst.
Wenn du dich für eine Ausbildung bei uns entscheidest, danken wir dir im Voraus für dein Vertrauen. Hier findest du weitere Informationen zu deinen Fahrstunden bei uns.

Schritt 5

Verkehrskunde - VKU

Nachdem du deinen Lernfahrausweis erhalten hast, kannst du dich für den VKU anmelden, den du vor der Anmeldung zur praktischen Prüfung absolvieren musst. Falls du bereits einen Führerausweis der Kategorie A, A1, B oder B1 besitzt, ist der Besuch des Kurses nicht erforderlich. Sofern du den VKU nach dem 01. Januar 2021 besucht hast und noch keinen gültigen Führerschein benötigst, musst du den Kurs ebenfalls nicht mehr besuchen.
Der Kurs dauert 8 Stunden. Am Ende erhältst du eine Bestätigung über den Kursbesuch, die bei der Anmeldung zur praktischen Prüfung vorgelegt werden muss.
Hier kannst du dich gleich für den nächsten Kurs anmelden!

Schritt 6

Praktische Prüfung

Sobald du bereit für die Prüfung bist, wird dein Fahrlehrer dich zur praktischen Prüfung anmelden. Natürlich hast du auch die Möglichkeit, dich selbst für die Prüfung anzumelden.
Am Prüfungstag wird dein Fahrlehrer dich zum Prüfungsort begleiten. In der Regel wirst du die Prüfung mit dem Fahrschulfahrzeug absolvieren, mit dem du bereits bestens vertraut bist. Die Prüfung dauert insgesamt 60 Minuten, einschließlich eines Schlussgesprächs und der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses.

Schritt 7

2-Phasen-Kurs & Probezeit

Für diejenigen, die ab dem 01. Dezember 2005 erstmals einen Lernfahrausweis (Kategorie A oder B) beantragen, wird der Führerausweis nach bestandener Prüfung für 3 Jahre auf Probe erteilt. Erst nach Abschluss der 2-Phasen-Ausbildung und Beendigung der Probezeit erhältst du den definitiven Führerschein.

Die Ausbildung von Neulenkerinnen und Neulenker wird durch die Zweiphasenausbildung fortgesetzt. Hier werden erste praktische Erfahrungen verarbeitet und das eigene Fahrverhalten überprüft. Dies geschieht in Form von einem Weiterbildungstag (8 Stunden). Diesen Kurstag musst du innerhalb des ersten Jahres deiner Probezeit absolvieren.

Schritt 8