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Kontrollfahrt – Ausländischer Führerausweis

Du bist neu in der Schweiz, musst deinen Führerausweis umschreiben lassen und dazu eine Kontrollfahrt absolvieren? Wir bereiten dich optimal auf deine Kontrollfahrt vor!

Wir unterrichten in folgenden Sprachen

Fahrstunden Kontrollfahrt auf Deutsch
Kontrollfahrt Sprache Albanisch
Kontrollfahrt Sprache Englisch
Fahrstunden auf Türkisch

Vom ausländischen zum CH-Führerschein

Du bist neu in der Schweiz und besitzt einen ausländischen Führerschein?
Innerhalb eines Jahres nach deiner Anmeldung in der Schweiz musst du deinen Führerschein umschreiben lassen. Für Nicht-EU- und EFTA-Bürger ist dazu eine Kontrollfahrt erforderlich, um den schweizerischen Führerschein zu erhalten.

Die Kontrollfahrt beinhaltet den Nachweis deiner Kenntnisse über Verkehrsregeln und deine Fähigkeit, Fahrzeuge deiner Kategorie sicher zu führen. Die Kontrollfahrt kann nur einmal absolviert werden. Im Falle eines Nichtbestehens wird der Führerschein entzogen. Deshalb empfehlen wir dir, deine Fahrfähigkeiten von einem Fahrlehrer überprüfen zu lassen, bevor du das Gesuch zur Kontrollfahrt einreichst.

Melde dich rechtzeitig für die Testfahrt an, da du nach Einreichung des Gesuchs maximal 3 Monate Zeit hast, die Prüfung zu absolvieren.

Ablauf zum CH-Führerschein

In diesem kurzen Leitfaden zeigen wir dir, was du alles tun musst, um deinen Führerausweis umschreiben zu lassen. Hast du Fragen oder benötigst du Hilfe, dann zögere nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen dir gerne!

Gesuchformular

Um deinen ausländischen Führerschein umzuschreiben, musst du als erstes ein Gesuchformular ausfüllen und bei der zuständigen Motorfahrzeugkontrolle (Kanton BS – Claraposten – Kanton BL – Deine Einwohnergemeinde) einreichen. Um das Gesuch einreichen zu können, musst du einen Sehtest absolvieren (6 Jahre gültig), ein Foto, sowie eine Kopie deiner Aufenthaltsbewilligung und deinen ausländischen Führerausweis beilegen.

Schritt 1

Lenkerbewilligung

Sobald deine Unterlagen geprüft wurden, erhältst du eine Lenkerbewilligung, welche du beim Autofahren immer mitführen musst. Sie ersetzt quasi deinen Führerschein und ist 3 Monate gültig.

Schritt 2

Fahrstunden

Fahrstunden sind zwar nicht obligatorisch, da diese Prüfung aber nur einmal absolviert werden kann und dir im Falle eines Nichtbestehens der Führerschein entzogen wird, empfehlen wir dringend, deine Fahrkenntnisse bei uns überprüfen zu lassen und falls notwendig, die eine oder andere Fahrstunde zu buchen. Mit unserer Erfahrung wissen wir genau, was an einer Kontrollfahrt verlangt wird, und können dich so gezielt auf diese Prüfung vorbereiten.

Schritt 3

Kontrollfahrt

Zur Prüfung kannst du dich entweder selbst anmelden oder dich über unsere Fahrschule anmelden lassen. Gerne besprechen wir das praktische Vorgehen mit dir persönlich.

Schritt 4

FAQ – Kontrollfahrt

In diesem Teil beantworten wir dir die häufigsten Fragen rund um den Umschrieb deines ausländischen Führerausweises und um die Kontrollfahrt.

Ausländischer Führerausweis

In diesem Abschnitt zeigen wir dir die 5 Phasen deiner Fahrstunden Basel.

Muss ich eine Kontrollfahrt absolvieren?

Folgende Inhaber und Inhaberinnen ausländischer Führerausweise sind beim Umschrieb ihres Ausweises von der Kontrollfahrt nach Artikel 44 Absatz 1 VZV befreit:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern

Was passiert, wenn ich die Kontrollfahrt nicht bestehe?

Wenn die Kontrollfahrt nicht erfolgreich absolviert wird, wird der ausländische Führerausweis für die Abteilung Administrativmassnahmen im Strassenverkehr (AMA) eingezogen und aberkannt. Die Kontrollfahrt ist nicht wiederholbar. In diesem Fall ist der Erwerb eines schweizerischen Führerausweises im üblichen Verfahren (inklusive Nothelferkurs, Theorieprüfung, Lernfahrausweis, Verkehrskunde und praktische Führerprüfung) erforderlich. Falls der Bewerber unentschuldigt nicht an der Kontrollfahrt teilnimmt, wird sie ebenfalls als nicht bestanden gewertet.

Was geschieht mit meinem ausländischen Führerausweis?

EU- und EFTA-Führerausweise werden an die ausstellenden Länder zurückgeschickt.
Führerausweise aus nicht-EU- und nicht-EFTA-Ländern erhalten den Vermerk „für das Gebiet der Schweiz ungültig“. Mit der ausdrücklichen Zustimmung des Inhabers können diese Ausweise auch vernichtet werden.

Was wird an einer Kontrollfahrt verlangt?

Während dieser Prüfung werden verschiedene Aspekte des verkehrsgerechten Fahrens geprüft, darunter die korrekte Fahrzeugbedienung, das korrekte Einspuren, das Wissen über allgemeine Verkehrs- und Vortrittsregeln, angemessenes Verhalten im Verkehr, vorausschauende Fahrweise unter Berücksichtigung von Wegweisern sowie das Fahren auf Autobahnen und Autostrassen. Zudem werden mindestens zwei Manöver (wie seitliches oder rechtwinkliges Parkieren, Wendemanöver, Rückwärtsfahren usw.) und zusätzlich eine Vollbremsung überprüft.

FAQ Kontrollfahrt