Allgemeine Geschäftsbedinung (AGB)
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jede Anmeldung. Für offene Fragen kannst du uns jederzeit kontaktieren.
1. Vertrag
Der Vertrag tritt bei Anmeldung (mündlich, telefonisch, SMS oder online) in Kraft und endet nach bestandener praktischer Führerprüfung. Die Fahrschule Sherifi gewährt seinen Fahrschülern und Fahrschülerinnen unter den nachstehenden Bedingungen eine ordnungsgemäße Ausbildung, welche den Anforderungen des Schweizerischen Straßenverkehrsgesetzes entspricht.
2. Fahrlehrer
Die Fahrlehrer der Fahrschule Sherifi sind im Besitz des Fahrlehrerausweises zur Erteilung von gewerbsmässigem theoretischem und praktischem Fahrunterricht und werden die Ausbildung gemäss den aktuellen, methodisch-didaktischen Kenntnissen durchführen. Der Abschluss des Ausbildungsvertrages (siehe Punkt 1) stellt keine Gewähr für die Erlangung des Führerausweises dar.
3. Fahrschulfahrzeug
Der praktische Fahrunterricht wird auf einem dafür ausgestatteten Fahrschulfahrzeug erteilt. Sollte das Fahrschulfahrzeug In Ausnahmefällen (z.B. Service, Panne, etc.) nicht zur Verfügung stehen, kann es zum Einsatz eines anderen geeigneten Fahrzeugs kommen. Der Fahrstundenpreis ändert sich deswegen nicht.
4. Fahrstunden
Eine Fahrlektion dauert 50 Minuten und besteht aus: Begrüßung, Instruktionen, praktischem Fahren, Schlussbesprechung und neuer Terminfindung. Die Unterrichtssprache ist Schweizerdeutsch, Hochdeutsch oder Albanisch.
4.1. Fahrstunden – Terminverschiebungen & Absagen
Ausgemachte Lektionen müssen mindestens 24 Stunden im Voraus abgemeldet werden. Die Abmeldung muss telefonisch, per SMS oder WhatsApp erfolgen. Es gilt jeweils der Zeitpunkt der eingegangenen Meldung. Abmeldungen durch Drittpersonen werden nicht akzeptiert.
Nicht davon betroffen sind zu zeitweilige Abmeldungen infolge Krankheit oder Unfall (ein ärztliches Zeugnis ist dem Fahrlehrer auf dessen Verlangen – vor allem bei häufigen Vorkommnissen – vorzuweisen!) oder aufgrund von Vorfällen höherer Gewalt ohne Selbstverschulden (z.B. Zugausfall, massiver Stau der öffentlichen Verkehrsmittel, usw.).
Zu kurzfristige Absagen wegen Überstunden bei der Arbeit, Terminkollisionen oder Ähnliches müssen ebenfalls zum vollen Preis verrechnet werden.
Dieser Abschnitt wird jeweils strikt eingehalten, da für den Fahrlehrer jede zu kurzfristiger Absage einem Arbeitsausfall und daher einem Lohnausfall gleichkommt.
4.2. Fahrstunden – Zu spätes Eintreffen & Nichterscheinen ohne vorherige Absage
Zu spätes Eintreffen oder Nichterscheinen von ausgemachten Terminen (z.B. Termin vergessen, verschlafen usw.) gehen vollumfänglich zu Lasten des Fahrschülers.
Ist der Fahrschüler oder die Fahrschülerin 15 Minuten nach dem eigentlichen Unterrichtsbeginn, ohne den Fahrlehrer zu informieren, noch nicht eingetroffen, ist der Fahrlehrer nicht verpflichtet länger zu warten. Die Kosten für die gesamte Fahrstunde gehen dabei zu Lasten des Fahrschülers.
Bitte plane also für die Anfahrt zur Fahrstunde genügend Zeit ein!
4.3. Fahrstunden – Fahrfähigkeit
Falls Zweifel an der Fahrfähigkeit eines Fahrschülers / einer Fahrschülerin bestehen (Medikamente / Drogen / Alkoholeinfluss), kann die Lektion jederzeit und ohne Geldzurückerstattung abgebrochen werden.
4.4. Fahrstunden – Administrations- und Versicherungspauschale
Die Kosten für die Administrations- und Versicherungspauschale belaufen sich einmalig auf Fr. 90.-.
Der Fahrschüler ist damit während der gesamten Ausbildung durch die Fahrschule Sherifi versichert. Bei einem Schadenfall entstehen keine Kosten bezüglich Selbstbehalts.
In dieser Pauschale ebenfalls eingeschlossen sind Prüfungsanmeldungen, Vorbereitungen und Nachbereitungen aller Fahrstunden.
Ist der Fahrschüler bei einem Schadenfall unter Medikamenten- resp. Drogen- oder Alkoholeinfluss, kann die Versicherung Regress nehmen. Sämtliche Kosten gehen dann zu Lasten des Fahrschülers.
Die Versicherungspauschale gilt nur für Fahrstunden mit dem Fahrlehrer der Fahrschule Sherifi. Für Privatfahrten hat der Fahrschüler / die Fahrschülerin für eine eigene Versicherung zu sorgen.
4.5. Fahrstunden – Bezahlung
Die Fahrstundenpreise können allzeit und ohne Vorankündigung angepasst werden. Es gilt der Fahrstundenpreis zur Zeit der Anmeldung für die gesamte Ausbildung. Die Fahrstunden sind jeweils zu Beginn jeder Fahrstunde in bar oder mit Kreditkarte (alle üblichen Karten ausser Post Card werden akzeptiert) zu begleichen. Paketangebote können per Rechnung bezahlt werden. Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage. Eine Ratenzahlung der Paketangebote ist nicht möglich. Erfolgt bis zur Zahlungsfrist keine oder keine vollständige Zahlung, werden keine weiteren Fahrstunden bis zur kompletten Zahlung des Paketangebots erteilt. Es folgt eine schriftliche Mahnung mit einer Mahngebühr von Fr. 20.-. Erfolgt auch nach der 1. Mahnung keine oder keine vollständige Zahlung, wird eine Betreibung eingeleitet. Die dadurch entstandenen Kosten werden zu 100% auf den Fahrschüler angelastet.
4.6. Anmeldung zur praktischen Führerprüfung
Der Fahrlehrer/die Fahrlehrer der Fahrschule Sherifi melden die Fahrschüler und Fahrschülerinnen zur praktischen Führerprüfung an, sobald diese die Prüfungsreife erreicht haben. Eine Anmeldung zur praktischen Prüfung entsteht erst nach erfolgreichem Bestehen einer internen Probeprüfung. Jeder Fahrschüler und jede Fahrschülerin hat das Recht, sich selbst – ohne Zustimmung des entsprechenden Fahrlehrers – privat an die praktische Führerprüfung anzumelden. Jedoch hat der Fahrschüler oder die Fahrschülerin in diesem Fall selbst für ein geeignetes Prüfungsfahrzeug und eine entsprechende Begleitperson für den Prüfungstag zu sorgen.
5. Kurse (Nothelferkurse & Verkehrskunde)
5.1. Absagen & Umbuchungen
Anmeldungen zu jeglichen Kursen sind bindend. Die Fahrschüler erhalten innerhalb von 24 Stunden nach der Anmeldung eine Anmeldebestätigung per E-Mail. Da die Plätze für die Nothelfer- und Verkehrskundekurse auf maximal 12 Teilnehmer beschränkt sind, haben wir dafür klare Regelungen durchdacht, welche strikt und ohne Ausnahme befolgt werden:
- Absage eines Kurses über 7 Tagen: kostenlos
- Absage eines Kurses zwischen 3-6 Tagen: Umtriebspauschale von Fr. 50.-
- Absage eines Kurses zwischen 0-2 Tagen oder Nichterscheinen: voller Kurspreis wird verrechnet
Eine Absage aufgrund von Krankheit oder Unfall ist kostenlos, sofern der Kursleitung nachträglich (innerhalb von 5 Tagen) ein ärztliches Zeugnis vorgewiesen werden kann.
5.2. Kurskosten
Das Kursgeld muss spätestens am Kurstag vor Kursbeginn in bar oder mittels Kreditkarte bezahlt werden. Falls der Betrag schon im Voraus mit einem 10er-Paket Fahrstunden bezahlt wurde, entfallen die Kurskosten.
5.3. Kurssprache
Die Kurssprache ist Deutsch (Schweizerdeutsch, Hochdeutsch oder Albanisch). Teilnehmer, die aufgrund fehlender Sprachkenntnisse dem Kursablauf nicht folgen können, bzw. das Kursziel nicht erreichen, müssen wir am Kurstag kostenpflichtig zurückweisen.
5.4. Pünktlichkeit
Wir verlangen Pünktlichkeit. Einerseits wird bei einer Verspätung der Kursablauf massiv gehindert. Andererseits sind wir gesetzlich durch die asa verpflichtet, Teilnehmer mit Verspätung zurückzuweisen. Wer zu spät kommt (Toleranz von 10 Minuten wird gewährt) kann nicht mehr am Kurs teilnehmen und die Kurskosten werden zum vollen Betrag verrechnet. Bitte plane daher für die Anreise zum Theorielokal genügend Zeit ein.
5.5. Verhalten
Für einen reibungslosen Kursablauf wird vom Teilnehmer ein kollegiales und kooperatives Verhalten erwartet. Wird der Kurs durch unangebrachtes und störendes Benehmen eines Teilnehmers behindert, steht es dem Instruktor frei, diesen nach einer mündlichen Abmahnung im Wiederholungsfall vom Kurs auszuschliessen. Durch die Abweisung entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kursgeldes.
6. Bussen
Bussgelder, welche auf eindeutiges Verschulden des Fahrschülers / der Fahrschülerin hinweisen, gehen zu Lasten des Fahrschülers.